Gut informiert – von Anfang an
Ob Sie bereits bei uns wohnen, auf der Suche nach einer Mietwohnung sind oder mit uns zusammenarbeiten möchten: In unseren FAQ finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen – klar, kompakt und jederzeit abrufbar.
Ob Sie bereits bei uns wohnen, auf der Suche nach einer Mietwohnung sind oder mit uns zusammenarbeiten möchten: In unseren FAQ finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen – klar, kompakt und jederzeit abrufbar.
Hier finden Sie hilfreiche Hinweise zu typischen Alltagssituationen – von piependen Rauchmeldern bis hin zu Heizung oder Abfluss.
Bitte prüfen Sie zuerst, ob es sich um einen tatsächlichen Alarm oder einen technischen Fehler handelt. Im Fall eines Brandes wählen Sie die Notrufnummer 112.
Besteht keine akute Gefahr, informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir das Gerät prüfen lassen können.
Beschlagene Fenster entstehen oft durch hohe Luftfeuchtigkeit und zu wenig Lüftung. Achten Sie auf regelmäßiges Stoßlüften – mindestens zwei Mal täglich für 10–15 Minuten. Lassen Sie die Fenster ganz geöffnet, damit ein effektiver Luftaustausch stattfinden kann. Auch das Freihalten der Wände hinter Möbelstücken (5–7 cm Abstand) beugt Feuchtigkeitsproblemen vor.
Versuchen Sie zunächst, die Verstopfung selbst mit einer Saugglocke zu lösen. Falls das nicht gelingt, melden Sie das Problem bitte an service@wohnbau-birkenfeld.de oder gerne telefonisch unter 07231 4886-41 . Achtung: Für Schäden durch unsachgemäße Nutzung (z. B. Hygieneartikel oder Fremdkörper im Abfluss) haftet der Mieter.
Ja, grundsätzlich ist das möglich. Handelt es sich jedoch um eine Schließanlage, benötigen Sie zuvor einen Berechtigungsschein von uns.
Bitte wenden Sie sich an einen Schlüsseldienst. Wir dürfen an dieser Stelle keine Empfehlung abgeben – fragen Sie Ihren freundlichen Nachbarn oder eine Person Ihres Vertrauens oder suchen Sie – wenn möglich – ein Unternehmen Ihres Vertrauens im Branchenbuch oder Internet. Die Beauftragung eines Schlüsseldienstes geschieht auf eigene Rechnung.
Wenn die eingestellte Raumtemperatur erreicht ist, regelt sich der Heizkörper automatisch herunter. Sollte die Heizleistung trotzdem unzureichend sein, kontaktieren Sie uns bitte.
Kleintiere wie Hamster oder Fische dürfen grundsätzlich ohne Genehmigung gehalten werden. Für Hunde und Katzen benötigen Sie jedoch unsere schriftliche Zustimmung. Bitte sprechen Sie uns vor der Anschaffung an.
Schönheitsreparaturen wie Streichen oder Tapezieren können Sie selbstverständlich jederzeit auf eigene Rechnung durchführen. Für größere bauliche Veränderungen – z. B. das Verlegen neuer Bodenbeläge oder bauliche Eingriffe – benötigen Sie unsere vorherige schriftliche Genehmigung.
Eine Untervermietung, auch temporär, muss vorab bei uns beantragt und genehmigt werden. Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig mit den relevanten Angaben zur Person und Dauer.
Ob Vertragsunterlagen, Versicherungen oder Fragen zur Mietzahlung – hier finden Sie kompakte Informationen zu den wichtigsten Themen rund um Ihr Mietverhältnis.
Wir empfehlen eine private Haftpflichtversicherung sowie eine Hausratversicherung. Erstere deckt Schäden ab, die Sie Dritten (z. B. dem Vermieter) versehentlich zufügen. Die Hausratversicherung schützt Ihre persönlichen Gegenstände z. B. bei Feuer, Einbruch oder Wasserschäden. Achten Sie beim Abschluss einer Versicherung darauf, dass alle Schäden beinhaltet sind, die Sie versichern wollen. Nicht jede Versicherung bietet in der Basisversion einen umfassenden Versicherungsschutz.
Bitte wenden Sie sich direkt an ihren jeweiligen Anbieter Vodafone oder Telekom.
Bitte senden Sie uns Ihre geänderten Bankdaten schriftlich – inklusive vollständigem Namen, Mieternummer und Anschrift.
Mietbescheinigungen können telefonisch oder per E-Mail angefordert werden. Bitte planen Sie einige Werktage für die Bearbeitung ein.
Wenden Sie sich möglichst frühzeitig an uns – gemeinsam finden wir eine Lösung. Zusätzlich empfehlen wir, sich an das Sozialamt der Gemeinde Birkenfeld zu wenden, um eine mögliche Unterstützung zu prüfen.
Die Abrechnung für das Vorjahr senden wir Ihnen im Laufe des aktuellen Jahres zu – spätestens jedoch bis zum 31.12. Die Frist gilt auch für bereits ausgezogene Mieter.
Eine Erhöhung Ihrer Vorauszahlungen ist jederzeit möglich. Eine Reduzierung ist nur dann möglich, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Dies wird individuell geprüft. Sprechen Sie uns an.
Bitte reichen Sie die Betriebskostenabrechnung umgehend bei Ihrer zuständigen Sozialbehörde ein. Die Auszahlung eines Guthabens oder die Begleichung einer Nachzahlung erfolgt erst nach deren schriftlicher Freigabe.
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die Wohnungsbewerbung und zur Kontaktaufnahme für Unternehmen.
Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder während der Sprechzeiten.
Am besten telefonisch oder per E-Mail – wir freuen uns über Ihre Anfrage.
Bleiben Sie informiert über neue Projekte, Vermietungen und Verkaufsangebote und vieles mehr in Birkenfeld – direkt in Ihr Postfach.